10 Doppelhaushälften in Essen-Nord fertiggestellt!

Der unseren Erwerbern gegenüber vertraglich garantierte späteste Fertigstellungstermin 28. Februar 2022 wurde auch hier deutlich um 2 Monate unterschritten. Alle 10 Einfamilien-Doppelhaushälften in Essen (Altenessener Straße) wurden bereits im Dezember 2021 an die Erwerber übergeben, so dass alle bereits die anstehenden Feiertage und den Jahreswechsel in Ihrem neuen Zuhause mit Ihren Familien feiern und genießen können. Selbstverständlich wurden auch die Außenanlagen, Stellplätze, Zufahrten etc. gleichzeitig fertiggestellt.

Wir wünschen allen Lesern und unseren neuen Hauseigentümern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr - bleiben Sie gesund!

Quelle: BETONIA BAU GMBH & Co. KG

Fertigstellung 5 Monate früher!!!

Der unseren Erwerbern gegenüber vertraglich garantierte späteste Fertigstellungstermin 31. Mai 2022 wurde deutlich unterschritten. Alle 5 Einfamilien-Reihenhäuser in Heiligenhaus (Velberter Straße) wurden bereits im Dezember 2021 an die Erwerber übergeben, so dass alle bereits die anstehenden Feiertage und den Jahreswechsel in Ihrem neuen Zuhause mit Ihren Familien feiern und genießen können. Selbstverständlich wurden auch die Außenanlagen, Stellplätze, Zufahrten etc. gleichzeitig fertiggestellt.

Wir wünschen allen Lesern und unseren neuen Hauseigentümern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr - bleiben Sie gesund!

Quelle: BETONIA BAU GMBH & Co. KG

Regelungen für WEG verlängert: Eigentümergemeinschaften bleiben handlungsfähig

Das Anfang des Jahres 2020 beschlossene „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" enthält Sonderregelungen für das Wohnungseigentumsrecht. Danach bleibt der zuletzt bestellte Verwalter auch ohne entsprechende Beschlüsse im Amt und der aktuelle Wirtschaftsplan gilt fort. Diese zunächst bis Ende 2021 befristeten Regelungen für WEGs werden bis zum 31. August 2022 verlängert. Das hat der Bundestag in der letzten Sitzung der abgelaufenen Legislaturperiode am 10. September 2021 beschlossen. Dadurch werden die durch den Verwalter-Bestellungsbeschluss sowie durch die Höchstfristen des § 26 Absatz 2 WEG festgesetzten Grenzen der zulässigen Amtszeit befristet außer Kraft gesetzt. Die Amtszeit endet mit der Abberufung oder der Bestellung eines neuen Verwalters. Die Niederlegung des Amtes durch den Verwalter ist aber auch weiterhin möglich.

Mehr erfahren unter: Regelungen für WEG verlängert: Eigentümergemeinschaften bleiben handlungsfähig | IVD

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD

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