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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Der Schritt ins Eigenheim muss gut geplant werden. Dabei kommen selbstverständlich Fragen auf. Fragen, welche Ihnen die PESCHER PROJEKT nachfolgend gerne beantwortet. Jeder Interessent hat die Möglichkeit, unsere Mitarbeiter zu kontaktieren, um einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Schließlich möchten wir sichergehen, dass Sie mit einem guten Gefühl Ihren Hauskauf abschließen. Hierfür stehen wir als PESCHER 1913-GRUPPE mit unserem Namen, und das seit nunmehr 100 Jahren, sowohl für unsere gewerblichen als auch privaten Partner.

Antworten auf die häufigsten Fragen erhalten Sie hier:

Abnahme – Wie wird das Haus abgenommen?

Wir führen mit Ihnen zusammen die Abnahme durch. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch einen Gutachter hinzuziehen. Die Abnahme erfolgt schriftlich.

Ansprechpartner – Wer ist während der Bauzeit für uns zuständig?

Selbstverständlich steht Ihnen unser Vertriebsmitarbeiter und/oder unser zuständige Bauleiter während der gesamten Bauzeit zur Verfügung.

Absicherung – Welche Risiken gehe ich ein?

Ein Bauträgerkaufvertrag wird auf Basis der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erstellt und sichert Sie bzw. Ihre Zahlungen in mehrfacher Hinsicht (auch nach Verbraucherschutzvorgaben) ab. So sieht das Gesetz z.B. einen 5%-igen Sicherheitseinbehalt vor. Außerdem zahlen Sie nur nach Baufortschritt.

Baukosten – Was geschieht, wenn diese steigen?

Was zählt, ist der notarielle Festpreis, der sich auf das Grundstück und den Hausbau bezieht. Preis-erhöhungen nach Vertragsabschluss sind ausgeschlossen. Alle zusätzlichen Kosten werden im Notfall durch uns getragen.

Baustellenbesuche – Wann kann ich in mein zukünftiges Haus besichtigen?

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind Baustellenbesuche bzw. Hausbesichtigungen nur nach vorheriger Abstimmung mit unserer Bauleitung möglich.

Bauträger – Die PESCHER PROJEKT ist ein Bauträger – Was bedeutet das?

Ein Bauträger liefert alles aus einer Hand und nimmt den Erwerbern sämtliche Haftungsrisiken beim Hausbau ab. Wir liefern Ihnen einen „Rundum- Service“ und kümmern uns um die komplette Abwicklung, von A bis Z.

Blower-Door-Test – Was ist das?

Der Blower-Door-Test ist bei uns im Kaufpreis enthalten. Ihr zukünftiges Haus wird auf Luftdichtigkeit geprüft um unkontrollierte Wärmeverluste zu verhindern. Dennoch ist zu beachten, dass das Haus regelmäßig und vorschriftsmäßig gelüftet werden muss, damit eine Schimmelbildung ausgeschlossen und Sie und Ihre Familie sich in einem gesunden Raumklima wohl fühlen können.

Eigenleistungen – Was müssen Sie selbst übernehmen?

Im Kaufpreis Ihres Hauses sind bis auf die Bodenbeläge sowie die Malerarbeiten und das Anlegen des Gartens und einer ev. gewünschten Einfriedung des Grundstücks (Eigenleistung) alles enthalten (siehe detaillierte Baubeschreibung). Neben der Bauleistung und dem erschlossenen Grundstück sind die Planungskosten (Statiker- und Architektenkosten, Wärmebedarfsberechnung), die Genehmigungsgebühren, die Hausanschlüsse, der Blower-Door-Test (Luftdichtigkeitsprüfung) sowie der Verbrauch während der Bauzeit im garantierten Festpreis enthalten.

Eigentum – Wann sind wir Eigentümer?

Wenn Sie als Erwerber im Grundbuch eingetragen sind.

Einzugstermin – Wie lange dauert es, bis wir einziehen können?

Sie erhalten von uns im notariellen Kaufvertrag eine Garantie des spätesten Abnahmetermins. Wir garantieren kurze Bauzeiten.

Energieausweis – Wann erhalte ich diesen?

Selbstverständlich erstellen wir für Ihr Haus einen Energiebedarfsausweis. Dieser wird Ihnen spätestens bei der Hausübergabe ausgehändigt. Die Kosten hierfür sind im Festpreis enthalten!

Erschließungskosten – Wer zahlt diese?

Alle für den Bau Ihres Hauses anfallenden erstmaligen Erschließungs- und Anschlusskosten sind im notariell vereinbarten Festpreis enthalten. Ihr Haus wird bezugsfertig gemäß der Baubeschreibung erstellt und es kommen keine weiteren Erschließungskosten auf Sie zu.

Fälligkeit – Wann ist der Kaufpreis fällig?

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt in Raten nach Baufortschritt. Dadurch bezahlen Sie nur, was bereits geliefert wurde. Die letzte Rate wird vor der Übergabe fällig. Das alles wird im Rahmen Ihrer Finanzierung mit Ihrer Bank abgestimmt und vom Notar überwacht.

Gartenhaus – Darf ich ein Gartenhaus errichten?

Grundsätzlich schon, jedoch sind die Bestimmungen des Baurechts sowie des Nachbarschaftsrechts zu berücksichtigen. Erkundigen Sie sich gerne beim zuständigen Bauamt.

Gewährleistung – Welche Gewährleistung bekommen wir?

Sie bekommen eine 5-Jahres-Gewährleistung für Ihr Eigenheim. Die Gewährleistung beginnt bei Abnahme Ihres neuen Hauses.

Heizkosten – Wie hoch sind diese?

Ihr zukünftiges Haus wird als KfW-55-Effizienzhaus erstellt. Daher sind Ihre Heizkosten niedrig – allerdings natürlich auch abhängig von Ihrem persönlichen Heizverhalten.

Als Erwerber eines Effizienzhauses können Sie die attraktiven Sonderkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen und damit Ihre Baufinanzierung optimieren.

Kaufnebenkosten – Womit müssen wir rechnen?

Neben dem Kaufpreis fallen noch 6,5% Grunderwerbssteuer und ca. 1,5% Notar- und Gerichtskosten auf den Kaufpreis an. Siehe auch unsere Musterfinanzierungsberechnungen.

Kaufpreis – Was ist enthalten bzw. nicht enthalten?

Viele Bauträger werben mit Festpreisen. Jedoch läuft der Erwerber nicht selten Gefahr, „versteckte Kosten“ übernehmen zu müssen. Wir setzen hier andere Prioritäten. Unser oberstes Ziel ist Kundenzufriedenheit. Die erreichen wir mit einer transparenten und ausführlichen Baubeschreibung. Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht! Sie tragen einzig die Grunderwerbsteuer sowie die Notar- und Grundbuchkosten neben dem notariellen Festpreis Ihres Hauses.

Küchenplanung – Gibt es Installationspläne?

Leider nein. Aufgrund möglicher Maßtoleranzen vereinbaren Sie zu gegebener Zeit einen Ortstermin mit Ihrem Küchenbauer und unserer Bauleitung.

Maklergebühren – Womit müssen wir rechnen?

Bei uns fallen beim Kauf für Sie keine Maklergebühren an.

Massivhaus – Was bedeutet das?

Der Begriff „Massivhaus“ stammt ursprünglich aus dem Bauwesen, findet allerdings zunehmend in der Immobilienbranche Anwendung. Im Allgemeinen werden solche Gebäude als Massivhäuser bezeichnet, die in Massivbauweise errichtet wurden, also aus Mauerwerk und Stahlbeton oder Beton bestehen. Im Gegensatz zur Skelettbauweise sind bei einem Massivbau raumabschließende Komponenten wie etwa Decken und Wände zugleich auch die statisch tragenden Elemente. In der Regel werden Massivhäuser vollständig auf der Baustelle errichtet, obgleich mitunter Fertigteile, beispielsweise für Treppen oder Balkone, verwendet werden. Einige Baufirmen bieten Massivhäuser mittlerweile schlüsselfertig an. Für Bauherren bedeutet dies, dass sie für das gesamte Haus nur einen Vertragspartner haben.

Sonderwünsche + Eigenleistungen – Was ist möglich?

Sie erwerben Ihr Haus zu einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis. Dies ist nur möglich durch ein fundiertes Know-how, geringe Baunebenkosten sowie standardisierte und optimierte Arbeitsabläufe.

Sonderwünsche und Eigenleistungen sind daher nur gemäß unserem Bestellformular möglich. Weitere Sonderwünsche können wir leider nicht erfüllen.

Eigenleistungen sind erst nach Übernahme des Hauses durch Sie oder von Ihnen beauftragte Unternehmen auszuführen.

Verbräuche – Wie werden diese erfasst und abgerechnet?

All Ihre Verbräuche (Gas, Wasser, Strom) werden verbrauchsgerecht entweder über Zähler im Hausanschlussraum oder über Zwischenzähler in Ihrem Haus erfasst und entsprechend abgerechnet.

Versicherungen – Welche muss ich abschließen?

Bis zur Übergabe ist Ihr Haus durch uns gegen Feuer ohne Mehrkosten für Sie rohbauversichert. Ab dem Tag der Übergabe müssen Sie für Versicherungsschutz sorgen. Im Falle der Wohnungseigentümerge-meinschaft (WEG) wird die Hausverwaltung diese rechtzeitig abschließen.

Übergabe des Hauses – Wann bekomme ich die Hausschlüssel?

Unsere Bauleitung wird ca. 2-3 Wochen vor der Abnahme eine Vorabnahme mit Ihnen durchführen.

Nach Eingang des Kaufpreises auf unserem Konto erhalten Sie dann im Abnahmetermin zur bezugsfertigen Übergabe die Schlüssel. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen ohne Kaufpreiszahlung keine Schlüssel übergeben können.